Herzlich Willkommen
auf der Homepage des Ingenieurbüros Eilers - Ingenieurbüro für Energieeffizienz, Bauphysik und Bauwerksdiagnose / Bauwerksdiagnostik im Nord-Westen, Niedersachsen, Oldenburg (i/O), Nienburg / Nienburg (Weser)...
Ihr Ingenieurbüro in Oldenburg, Hatten-Sandkrug, Wardenburg, Westerstede, Bad Zwischenahn, Edewecht, Friesoythe, Rastede, Wiefelstede, Varel, Brake, Elsfleth, Berne, Ganderkesee, Delmenhorst, Nienburg, Nienburg (Weser) ...
Sie wollen ein energieeffizientes Haus bauen? Sie überlegen, Ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren, da Sie durch die ständig steigenden Energiekosten zunehmend belastet werden? Wenn Sie für einen Neubau oder eine energetische Modernisierung eine unabhängige Energieberatung benötigen, wird für Sie auf Grundlage neuester Erkenntnisse, Gesetze und Verordnungen die Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung erarbeitet. Gerne führen wir zur Qualitätsprüfung und Problemanalyse auch thermografische Untersuchungen ("Thermogramme") inkl. eines qualitativ hochwertigen Berichts sowie einer Auswertung und als "FLiB-zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung" Luftdichtheitsmessungen ("Blower Door Test / Blower Door Messung") gemäß DIN EN 13829 durch. Blower Door Messungen werden für KfW-Effizienzgebäude und für Gebäude mit Lüftungsanlagen gefordert. Darüber hinaus sind Blower Door Messungen insbesondere auch zur Qualitätsprüfung von bestehenden Gebäuden sinnvoll, um Schwachstellen zu lokalisieren und dann aus den Ergebnissen passende Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Durch ein luftdichtes Gebäude werden entscheidend beeinflusst: Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz, Behaglichkeit, Raumluftqualität und das energetisch sinnvolle Funktionieren von Lüftungsanlagen.
Für Gebäude, die nach dem EnEV 2014-Standard (bis Ende 2015) und besonders für Gebäude, die nach dem EnEV 2016-Standard (ab 2016) gebaut werden, ist es wirtschaftlich nicht immer sinnvoll, den Dämmstandard unangemessen hoch zu planen. Vielmehr sind eine sorgfältige Wärmebrücken-minimierte Detailplanung und eine möglichst luftdichte Gebäudehülle ("Luftdichtheitskonzept") empfehlenswert. Eine weitere Möglichkeit, das "rein rechnerische" Energieeffizienz-Niveau zu verbessern, ist mit genauer Kenntnis der Hausanlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung: Hersteller, Gerät, technische Daten) gegeben. Inwieweit die Planung eines hocheffizienten Gebäudes und auf welche Weise das Erreichen eines Effizienzhaus-Niveaus im jeweiligen Fall Sinn macht, kann nur im Zusammenhang mit dem Nutzerverhalten und den finanziellen Rahmenbedingungen erörtert werden. Mit einer genauen Planung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik lassen sich im Endeffekt für Bauunternehmen und Bauherrn Kosten sparen. Lassen Sie sich beraten - wir freuen uns auf Sie!
Aktuelles
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
Die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten sind erschöpft
Stand 20.04.2022
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Diese Antragsmöglichkeit wird sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
Stand: 05.04.2022
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
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Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
Kommunale Antragsteller können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen:
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienzgebäude-Stufen:
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder
Stand: 21.02.2022
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab dem 22.02.2022 können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weitere Informationen:
Haben Sie Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragt? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen einhalten:
Nur möglich bei Kredit: Sie haben vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge ein Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzierungspartner geführt, das mit einem KfW-Formular dokumentiert wurde.
Möglich bei Kredit und Zuschuss: Ihre Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
Haben Sie einen Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Ihr Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
Wohngebäude: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. Wurde bereits eine BzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer BzA für einen Neubau ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Nichtwohngebäude: Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Wurde bereits eine gBzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der gBzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.
Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive geprüft und bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge können wir nicht beantworten.
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BEG: Stand 10.02.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Kredit [Prg. 261]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Das Wichtigste in Kürze:
Förderkredit ab 0,64 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Wohngebäude – Zuschuss [Prg. 461]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Das Wichtigste in Kürze
Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
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Information aktuell [10.02.2022]:
Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden
Stand: 10.02.2022
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.
Demnach wird für alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen. Alle Anträge werden sukzessive bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge beantworten wir nicht.
Weitere Informationen:
Hat Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft. Ihren Tilgungszuschuss werden wir mit der Darlehensschuld verrechnen, wenn Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie haben noch keinen Antrag gestellt? Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie können auch nach dem Neustart der BEG keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Weitere Details, wie beispielsweise den Zeitpunkt zu dem Sie neue Anträge stellen können, werden wir auf https://www.kfw.de veröffentlichen, sobald diese feststehen.
Sie helfen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von telefonischen und schriftlichen Anfragen bei uns absehen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.
Demnach wird für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen.
Das bedeutet konkret:
Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW gestellt? Dann nehmen wir die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft.
Ihren Investitionszuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Ihren Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) verrechnen wir mit der Darlehensschuld, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Hier erfahren Sie, ab wann wir die gestellten Anträge in BEG wieder bearbeiten. Auch der Zeitpunkt, zu dem Sie neue Anträge stellen können, wird von uns hier veröffentlicht. Dazu sind wir derzeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung.
Weitere Details werden veröffentlicht, sobald diese feststehen.
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